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Demos am Samstag und Sonntag[edit]

Am Samstag und Sonntag wird es viele Demos geben wegen des Potsdamer Geheimtreffens, das von Correctiv aufgedeckt wurde. Von den Demos, die es bereits gegeben hat, scheint es auf Commons nur Bilder von drei Orten (Berlin, Kiel, Hannover) von vier Demos (in Berlin 2 Demos) von drei Accounts zu geben (@GPSLeo, @Lucas Werkmeister und ich). Das ist recht wenig. Geht doch auf die Demos und bringt viele Fotos von vielen Demos mit! C.Suthorn (@Life_is@no-pony.farm - p7.ee/p) (talk) 22:23, 19 January 2024 (UTC)Reply[reply]

Es finden tagtäglich hunderte, wenn nicht tausende interessante Events statt, die es wert wären, für Commons fotografiert zu werden. Nun gibt es mehrere Probleme:
  • die Anzahl der Menschen, die Fotos für Commons machen, ist endlich
  • diese Menschen haben die Wahl zwischen mehreren parallel stattfindenden Veranstaltungen
  • die Interessen dieser Menschen sind sehr unterschiedlich, nicht alle interessieren sich für Demos, das ist hier aber ein Freiwilligenprojekt, d. h. Jede(r) macht wozu er/sie/es Lust hat
  • diese Menschen haben zuweilen auch noch ein Privatleben
Ja, es wäre sicher nicht schädlich, solche Demos für Commons zu fotografieren. Genauso gut gibt es aber auch zahlreiche andere Veranstaltungen, die fotografiert werden sollten. Stepro (talk) 23:28, 19 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Ich habe eine Demo abgedeckt. Grüße! --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 16:54, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]

Logo Urheberrecht?[edit]

Darf man folgendes Logo im deutschen und englischen Artikel (STEADFAST DEFENDER 2024) verwenden? Bzw. welche Copyrightregel gilt dafür als passende Template? (Schrift im Logo: ABOUT STEADFAST DEFENDER 2024, Nato Otan, Exersise [1]https://shape.nato.int/stde24 Riquix (talk) 17:29, 26 January 2024 (UTC)Reply[reply]

Auf de wp könnte es unter dem threshhold of originalty sein (wie heisst der Begriff aus Deutsch nochmal?) auf en wp könnte man es unter Fair Use hochladen. Auf Commons würde ich es aktuell nicht hochladen ausser wir finden heraus, dass das US Army Institute of Heraldy hat es gemacht. Jedoch kann ich gerade nicht ihre Website unter https://tioh.army.mil/ aufrufen, wegen Time Out. Du kannst eine E-Mail an die Nato schicken und fragen welcher Soldat das Logo gemacht hat und von welchem Militär er ist. Dann könnte man mehr sagen.--Sanandros (talk) 19:45, 27 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Schöpfungshöhe ist der gesuchte deutsche Begriff. --Rosenzweig τ 18:10, 28 January 2024 (UTC)Reply[reply]

Einverständniserklärung für Werk in Privatbesitz[edit]

Bei wem muss ich eine Einverständiserklärung für ein Foto einer Skulptur verlangen, die der 1985 verstorbene Bildhauer in den 1960er Jahren verkauft hat? Ich gehe davon aus, dass ich von den Besitzern der Skultpur eine Einverständniserklärung erlangen sollte. Ist das richtig? Panoramafreiheit ist nicht anwendbar, weil sich das Kunstwerk nicht im öffentlichen Raum befindet. Matutinho 19:53, 28 January 2024 (UTC)Reply[reply]

Von den Inhabern des Urheberrechts. Üblicherweise sind das die Erben des Urhebers, also des Bildhauers. Außerdem, wenn das Foto nicht von dir selbst ist, vom Fotografen. --Rosenzweig τ 20:00, 28 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Danke für deine Antwort. Es geht um eigene Fotos. Dass man üblicherweise von den Erben des Urhebers eine Einwilligungserklärung verlangt, wusste ich. Aber gilt das auch für Werke, die der Künstler verkauft hat? Entscheiden in diesem Fall nicht die Besitzer des Werks darüber, ob ein Bild unter welcher Lizenz auch immer veröffentlicht werden darf? Matutinho 21:05, 28 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Nein, das ist nicht der Fall. Mit dem Verkauf des Werkes werden nicht auch die Urheberrechte daran verkauft, die verbleiben zumindest in Deutschland immer beim Urheber und nach dessen Tod bei den Erben. Es können vertraglich geregelt Nutzungsrechte übertragen werden, das müsste aber nachgewiesen werden, und meist sind das auch keine "vollumfänglichen" Nutzungsrechte. de:Wikipedia:Bildrechte schon gelesen? --Rosenzweig τ 21:11, 28 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Ist vielleicht etwas bauernschlau, aber Einverständnis des Besitzers vorausgesetzt, könntest du die Skulptur doch einfach kurz in einen öffentlichen Raum (oder auch nur in den Privatgarten, der aber einsehbar/fotografierbar von öffentlicher Straße ist) stellen und dort selbst fotografieren. Dann greift möglicherweise die Panoramafreiheit und die Künstlererben haben das Nachsehen ;) Arch2all (talk) 22:31, 28 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Dir ist klar, dass die FoP nur greift wenn das Kunstwerk dauerhaft im öffentlichen Raum ausgestellt ist? --A.Savin 22:44, 28 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Bauernschlau, aber keine Lösung. Panoramafreiheit beinhaltet, dass das Kunstwerk dauerhaft im öffentlichen Raum angebracht sein muss. Plakat oder temporäre Ausstellung = Nein, Statue mit Sockel oder festes Schild = Ja. Viele Grüße, Emha (talk) 22:45, 28 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Na, so leicht lassen sich dann doch wohl nicht deutsche Gesetze umgehen... Dass Urheberrecht vererblich ist, sollte dringend mal abgeschafft werdenǃ -- Arch2all (talk) 08:58, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Ich bin sehr dafür, dass Urheberrechte an Erben übergehen. Allerdings sind die Fristen viel zulang. Man sollte es ähnlich wie bei Patenten regeln, meinetwegen fünf Jahre gesetzlicher Schutz, evtl. mit der Möglichkeit für Verlängerungen, die irgendwo registriert werden. Alles andere wäre stumpfe Enteignung, das kann niemand ernsthaft wollen. (Ich rede hier nur von deutschem Recht, was der angelsächsischer Raum mit ihrem "copyright" macht, ist sowieso völliger Irrsinn). --Smial (talk) 12:40, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Daß Urheberrecht erblich ist, ist eine wichtige Errungenschaft von Kulturgesellschaften. Gäbe es kein Urheberrecht, gäbe es auch keine Kunst, da sich Künstler nicht mehr davon ernähren könnten. Wäre es nicht erblich, sähe es nicht viel anders aus. Der Künstler möchte ja seinen Erben etwas vermachen. Er möchte sie absichern. Geht das nicht über Kunst, müßte er sich eine andere Arbeit suchen. Ralf Roletschek 14:35, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Aus meiner Sicht ist die Schutzfrist viel zu lange. Davon profitieren meist nur die großen Konzerne und Verwertungsgesellschaften --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 17:32, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Es ist ja eine Abschweifung von der Ursprungsfrage, aber ich sage auch immer: Urheberrecht sollte kein Urenkelrecht sein. 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers finde ich auch viel zu lang; 20 bis 30 Jahre meinetwegen - das sollte mehr als genug für die Erben sein, um die Werke zu verwerten. Oder wenigstens nicht mehr als die 50 Jahre, die die Berner Übereinkunft als minimale Schutzfrist vorsieht. Aber hier können wir das nicht ändern ;-) Gestumblindi (talk) 20:13, 7 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Eine Einverständniserklärung vom Besitzer wird dir in diesem Fall leider nichts nützen. Denn Das Urheberrecht am Kunstwerk liegt, wie oben schon erläutert, beim Autor bzw. dessen Erben, und ein "Recht am Bild der eigenen Sache" gibt es im deutschsprachigen Raum nicht. MfG --A.Savin 21:50, 28 January 2024 (UTC)Reply[reply]
So ein Kunstwerk ist wie ein Buch. Wenn ich ein Buch kaufe, bekomme ich nicht das Recht, Kopien davon zu machen.--Giftzwerg 88 (talk) 01:20, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Bleiben wir beim konkreten Fall, um nicht Kraut und Rüben miteinander zu vergleichen: Eine Skulptur ist ein Unikat, ein Buch verkauft sich in Hunderten und Tausenden Exemplaren. Ein Foto (zweidimensional) einer Skulptur (dreidimensional) ist keine Kopie. Es geht mir im Wesentlich um die Frage, worüber die Besitzer von Werken der bildenden Kunst entscheiden dürfen. Im Schweizer Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Gesetze heisst es in Art. 12 Erschöpfungsgrundsatz, Abs. 1: «Hat ein Urheber oder eine Urheberin ein Werkexemplar veräussert, so darf dieses weiterveräussert oder sonst wie verbreitet werden.» Mir ist klar, dass der Urheber auch im Fall eines verkauften Werks weiterhin das Recht darauf hat, als Urheber genannt zu werden. Aber ob ein Werk in Privatbesitz z. B. als Leihgabe an einer Ausstellung teilnehmen kann oder ob z.B. ein Foto dieses Stücks auf Commons unter Einhaltung des Rechts, dass der Urheber des Werks weiterhin genannt werden muss, hochgeladen werden darf, wenn die Besitzer des Werks damit einverstanden sind, das ist meine Frage. Matutinho 06:02, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Die Frage wurde durch Rosenzweig doch klar beantwortetː Ja, du brauchst eine Einverständniserklärung der Urheberrechtsinhaber (in dem Falle der Erben des Künstlers) für das Hochladen/Veröffentlichen auf Commonsǃ Für das Verleihen/Veräussern der Skulptur dagegen braucht es kein Einverständnis des Urhebers. -- Arch2all (talk) 11:01, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Genauso wie man Bücher weiterverkaufen, verleihen oder verschenken kann, sogar verbrennen oder vernichten, ohne Einverständnis des Autors.--Giftzwerg 88 (talk) 16:33, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Wobei es beim Zerstören dann schon auch wieder Probleme mit den Urheberpersönlichkeitsrechten geben könnte. GPSLeo (talk) 18:31, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Das versteh ich aber trotzdem nicht ganz, ich brauche doch eine Erlaubnis zum Fotografieren in dem privaten Raum, wo die Skulptur steht - das hat doch nix mit dem Urheberrecht zu tun. D.h. weil ich an dem Platz kein FoP anwenden kann, dabei geht es soch gar nicht um das Urheberrecht der Statue. Denn was ist wenn der eigentümer die Statue so aufastellt, dass ich sie von der Straße einsehen kann, dann gilt auf einmal FoP - der Urheber kann da ja gar nicht mitreden, wo es der Eigentümer hinstellt. ---- K@rl (talk) Diskussion 20:16, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Da hast du meiner Meinung nach Recht. Matutinho 20:27, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Die Panoramafreiheit reißt sozusagen ein Loch in die Urheberrechte. Aber auch da gibt es gewisse Ausnahmen. Beispielsweise gewinnt der Fotograf eines dauerhaft in der Öffentlichkeit befindlichen Werbeplakats keine Urheberrechte am Plakat und eine Reproduktion eines Fotos davon wäre eine Urheberrechtsverletzung bzw. Markenverletzung. Fotos von solchen Plakaten werden auf Commons nur geduldet als Teil der Gesamtansicht. Bei Statuen ist es etwas anderes, da bezieht sich der Urheberschutz auf dreidimensionale Nachbildungen, bei Fotos spielt immer der vom Fotograf gewählte Winkel und die Beleuchtung eine Rolle beim Gesamteindruck, somit sind 2-Dimensionale Abbildungen möglich ohne URV. Bei Gemälden aus 90°-Winkel aber nicht, da ist es URV. --Giftzwerg 88 (talk) 20:31, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]
@Karl Gruber: Noch einmal, ein "Recht am Bild der eigenen Sache" gibt es im deutschsprachigen Raum nicht. Hausrecht gibt es hingegen tatsächlich, da kann der Hauseigentümer dir in seinen vier Wänden irgendwas untersagen, z.B. das Fotografieren. Aber falls du dich nicht daran hältst, droht dir schlimmstenfalls Rausschmiss bzw. Hausverbot -- juristische Konsequenzen hingegen wohl nur dann, wenn du entweder a) mit dem Veröffentlichen der Fotos irgendjemandes Privatsphäre oder Persönlichkeitsrechte verletzt hast (was allerdings bei Fotos auf einem Privatgrundstück gar nicht mal so abwegig erscheint); oder b) wenn du hierbei ein unfreies Kunstwerk fotografiert hast und das Foto unerlaubt veröffentlichst -- dann kann dich dessen Urheber (bzw. Erben) verklagen, niemals jedoch der Eigentümer des Kunstwerks und/oder des Hauses. --A.Savin 20:55, 29 January 2024 (UTC)Reply[reply]
@A.Savin: Da hast du mich falsch verstanden. Das FoP im deutschsprachigen Raum beinhaltet, dass ich von der Straße ein Objekt in einem Garten fotografiere. wenn da im Garten eine Skulptur steht, steht sie praktisch auch der Öffentlcihkeit einsehbar drinnen. Damit darf ich sie auch fotografieren. Egal ob noch ein Urheberrecht auf der Skulptur besteht oder nicht. Das selbe gilt, wenn sie in einem Haus duch ein Fenster einsehbar ist, oder nicht? ---- K@rl (talk) Diskussion 12:55, 30 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Ich bezog mich vielmehr auf deine Aussage "Erlaubnis zum Fotografieren in dem privaten Raum, wo die Skulptur steht - das hat doch nix mit dem Urheberrecht zu tun" usw., also habe ich versucht darzulegen ob und wann du ganz mal unabhängig vom Urheberrecht so eine Erlaubnis brauchst. Im Übrigen, das mit der FoP bei einem Werk "in einem Haus duch ein Fenster einsehbar", da bin ich mir wahrlich nicht so sicher. MfG --A.Savin 13:03, 30 January 2024 (UTC)Reply[reply]
Die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte sind geschützt, das gilt auch wenn zufällig eine Tür oder ein Fenster offen steht. Nein, ich kann nicht beim Nachbarn ins Schlafzimmer filmen und das dann als FOP ins Netz stellen. Seid anständig als Fotografen! Das bedeutet auch, dass man im Zweifelsfall ein Bild besser nicht veröffentlicht, sondern löscht. --Giftzwerg 88 (talk) 13:51, 30 January 2024 (UTC)Reply[reply]
<ironie>Dann darf ich halt die Skulptur nicht ins Schlafzimmer stellen.</ironie> :-) ---- K@rl (talk) Diskussion 16:59, 30 January 2024 (UTC)Reply[reply]

Altbekannte Uploadprobleme...[edit]

Hat jemand auch wieder Uploadprobleme, vor allem bei größeren Dateien? Die Fehler sind im Grunde dieselben wie immer --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 14:48, 31 January 2024 (UTC)Reply[reply]

Geht mir ebenso. --Ralf Roletschek 16:59, 2 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Die letzten Tage zur Abstimmung über das Koordinationskomitee des universellen Verhaltenskodex[edit]

Du findest diese Nachricht in weitere Sprachen übersetzt im Meta-Wiki. Please help translate to your language

Hallo allerseits,

ich melde mich bei euch, um daran zu erinnern, dass die Abstimmungsphase über die Satzung des Koordinationskomitees des universellen Verhaltenskodex (U4C) am 2. Februar 2024 zu Ende ist. Communitymitglieder können über SecurePoll ihre Stimme abgeben und Kommentare zur Satzung hinterlassen. Diejenigen unter euch, die sich während der Entwicklung der UCoC-Durchsetzungsleitlinien zu Wort gemeldet haben, kennen diesen Prozess bereits.

Die aktuelle Version der Satzung des Koordinationskomittes des universellen Verhaltenskodex steht im Meta-Wiki mit Übersetzungen zur Verfügung.

Lies die Satzung, stimm ab und teile diese Nachricht mit anderen aus deiner Community! Das U4C-Aufbaukomitee freut sich wirklich auf eure Beteiligung.

Für das UCoC-Projektteam,

RamzyM (WMF) 16:59, 31 January 2024 (UTC)Reply[reply]

Chris66 vom Openstreetmap-Wiki[edit]

Wie kann man einen bestimmten Bearbeiter-User vom Openstreetmap-Projekt kontaktieren? Ich habe heute mehrere Objekt-Hinweise als unangemeldete „Besucherin“ in die Karten-Datenbank „gestellt“. Meine letzten hatte Chris66 nach etwa erst 2-3 Wochen geprüft und für richtig im Kartenwerk eingegeben. Ich will ihn informieren dass er es mit der Person zu tun hat die diese Objekte selbst vor Ort fotografiert hat, damit der Prozess schneller abgewickelt wird. Könnt ihr mir dabei helfen? Herzliche Grüße Ricardalovesmonuments (talk) 20:55, 31 January 2024 (UTC)Reply[reply]

Es gibt bei Openstreetmap auch Benutzerseiten, über die man dem Benutzer eine Nachricht senden kann. Die URL ist nach dem Schema https://www.openstreetmap.org/user/<Benutzername> aufgebaut. Aber 1. gibt es aktuell keinen Benutzer „Chris66“ (vielleicht ein Tippfehler?), 2. muss man bei Openstreetmap angemeldet sein, um eine Nachricht verschicken zu können.
Und 3.: wenn du die Notizfunktion auf der Karte von Openstreetmap.org verwendest, können das auch andere Benutzer sehen und die Daten korrigieren und nicht nur der von dir angesprochene. Das geht dann vielleicht schneller, wenn der angesprochene grade nicht aktiv ist. --Jumbo1435 (talk) 06:22, 1 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Da liegt ja das Problem: ich will mich nicht dafür anmelden! Und es gibt aktuell schon den User siehe Vermerk Schornstrasse 15 (Kunstwerk/Wegkreuz) Garmisch-Partenkirchen, was ich gemeldet hatte. Grüße Ricardalovesmonuments (talk) 08:25, 1 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Du kannst ihn hier kontaktieren, laut Text ganz unten auch per Email. Migebert (talk) 10:21, 1 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Danke @Migebert ich habe ihm gestern frühabends eine Mail gesendet und 2/3 Stunden später noch eine über die Kartenhinweise von gestern Abend. Herzliche Grüße Ricardalovesmonuments (talk) 09:15, 2 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Keine Kategorie für Drohnenaufnahmen aus DACh?[edit]

Gibt es tatsächlich keine Kategorie für Drohnenaufnahmen aus Deutschland (oder Österreich oder Schweiz)? Die Unterkat. von Category:Photos and videos from unmanned aerial vehicles legen das jedenfalls nahe. Raymond? --Túrelio (talk) 11:31, 1 February 2024 (UTC)Reply[reply]

@Túrelio Tatsächlich sortiere ich die Fotos und Videos nur in die "aerial"-Kategorien ein, wie z.B. Category:Aerial photographs of Potsdam. Vielleicht weil ich die vorgenannte Kategorie nicht kannte? Ich weiß es nicht. Raymond (talk) 12:08, 1 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Danke. Ich habe jetzt mal Category:Photos and videos from unmanned aerial vehicles of Germany angelegt. --Túrelio (talk)
Es gibt doch keinen Unterschied, ob man Luftaufnahmen aus Flugzeug, Ballon, Zeppelin oder mit Drohne macht? Ich fotografiere gelegentlich mit Drohne aus Flugzeug, da der Gimbal weit besser ist als jedes stabilisierte Objektiv. Ralf Roletschek 13:52, 1 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Und warum macht Ihr alle das per Kategorie und nicht mit SDC? Nicht nur handelt es sich um klassische strukturierte Daten, angesichts all der Unzulänglichkeiten der Wiki-Kategorien und der unzulänglichen Nutzung von Kategorien auf Commons bietet sich das doch an? C.Suthorn (@Life_is@no-pony.farm - p7.ee/p) (talk) 14:46, 1 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Hast du mal einen Link, wie man das per SDC am besten abbildet? (Ich denke über eine Drohne nach und mich interessiert, wie man das am besten in SDC hinterlegt.) --XRay 💬 14:52, 1 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Über eine Property. Sowas wird bei commons talk:Structured data diskutiert. @Jmabel, @Pigsonthewing oder @TheDJ haben da Expertise. C.Suthorn (@Life_is@no-pony.farm - p7.ee/p) (talk) 16:46, 1 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Ich dachte, es gäbe schon etwas. Aber danke, ich schaue mal. --XRay 💬 19:13, 1 February 2024 (UTC)Reply[reply]
​ Ich habe nicht wirklich viel einschlägiges Fachwissen. Wir haben balloon aerial photograph (Q11041719), aber ich weiß nicht, ob es auf Commons verwendet wird. Vielleicht könnte jemand einen ähnlichen Item erstellen. Ich würde bei Commons talk:Structured data fragen. - Jmabel ! talk 19:16, 1 February 2024 (UTC)Reply[reply]
​: Naja, dieses Item gibt es auch: drone photography (Q12033087). Sie unterscheiden sich aber, mal Fototechnik, mal Genre. Bei der Anwendung hilft das Wissen auch nicht wirklich. --XRay 💬 20:06, 1 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Was für ein Template gehört in eine Datei, bei der der Autor offensichtlich ein falscher ist?[edit]

Mir ist nicht ganz klar, welches Template bei Bildern rein muss, die offensichtlich einen falschen Autoren haben, der als solcher augenscheinlich auch schon bei flickr falsch angegeben war, von wo die CC-Lizenz vorgeblich vererbt wurde.
Es geht um etliche Bilder, die laut Lizentzangaben von Martin Sellner als Selfie gemacht wurden, die dies aber ganz offensichtlich nicht sind:

{{template:NPD}} würde zwar vom Namen nach zum Motiv gut passen, aber imho nicht zu dem Sachverhalt. Grüße vom Sänger ♫ (talk) 11:55, 2 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Bei unstimmige Angaben auf Flickr, wie in diesem Fall, sollt einfach ein regulärer Löschantrag gestellt werden. Dann wird der Flickraccount auf eine Liste gepackt und neue Uploads werden verhindert oder sofort gelöscht. GPSLeo (talk) 15:01, 2 February 2024 (UTC)Reply[reply]
+1, wenn der Autor falsch ist, dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Lizenz ungültig sein Stepro (talk) 01:47, 3 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Und das wäre dann welches Template? Ich habe da schon mal eins verwendet, das m.M.n. das korrekte hätte sein sollen, und bekam das dann hier um die Ohren gehauen, weil es in dem Dickicht von Lösch-Templates kleine aber feine Unterschiede gibt, die normalen BenutzerInnen eher weniger zugängig sind. Daher meine Frage hier. Es ist halt sehr kompliziert hier mit den massenhaften Templates für irgendwas, die vollkommen ungeordnet irgendwo rumliegen. Oder gibt es gar eine Übersichtsseite mit deutlichen Definitionen für sowas? Die wäre auch hilfreich. Grüße vom Sänger ♫ (talk) 08:58, 3 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Wie schon geschrieben: Für diesen Spezialfall gibt es kein eigenes Template, sondern nur die reguläre Löschdiskussion. Das von dir erwähnte {{No permission since}} wird dann verwendet, wenn die hochladende Person sich selbst als Urheber angibt und dies angezweifelt wird oder die hier angegebene Lizenz mit der Lizenz bei der Quelle nicht übereinstimmt. Für Falschangaben Dritter gibt es kein eigenes Template, da die Fälle zu verschieden und häufig kompliziert sind, weshalb das nicht über eine Schnelllöschung laufen sollte. GPSLeo (talk) 09:28, 3 February 2024 (UTC)Reply[reply]
OK, habe ich dann mal gemacht. Den Link da in der Seitenleiste kannte ich nicht, ich kenne das halt vor allem von WP-Projekten, da geht das immer mit einer Vorlage auf der Seite, die die korrekte Kat für LD dann einsetzt. Grüße vom Sänger ♫ (talk) 15:03, 3 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Achso, dann hatte ich die Frage etwas falsch verstanden. Du kannst die Vorlage natürlich auch hier manuell setzen, dann musst du aber die eigentliche Löschantragsseite und die Einbindung dieser auf die Tagsübersicht manuell machen. Es ist auch möglich mehrere Dateien in einen gemeinsamen Löschantrag zu packen, dass ist dann aber auch entweder manuelle Arbeit oder mit Hilfe von Help:VisualFileChange.js. GPSLeo (talk) 17:26, 3 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Hat sich ja eigentlich erledigt, aber nur zur Vollständigkeit: Die Vorlage heißt augenscheinlich Template:Delete. Sie dürfte der aus der deWP bekannten Vorlage de:Vorlage:Löschantrag entsprechen, neben der es dort nur noch die de:Vorlage:SLA gibt. Hier hingegen gibt es noch jede Menge Spezialnischen-Vorlagen ohne eine entsprechende Übersichtsseite.
Die Vorlage wird automagisch über den Link in der linken Menüspalte eingefügt, wo auch nach einer Begründung gefragt wird. Grüße vom Sänger ♫ (talk) 10:19, 8 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Keramik-Kategorie[edit]

Weiß jemand ob es eine passende Keramik-Commonscat für mit Kermik verkleidete Theken gibt oder ähnliches? Hg Ricardalovesmonuments (talk) 17:40, 4 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Category:Ceramic tiles. Für Öfen gibt es die Unterkategorie Category:Stove tiles, für Ladentheken (Category:Sales counters) anscheinend noch nichts. --Rosenzweig τ 18:14, 4 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Ablauf des Urheberrechts nach 50 bzw. 70 Jahren[edit]

FRAGE 1

Zahlreiche mindestens 70 J. alte Fotos aus dem schweinfurtfuehrer.de veröffentlichte ich auf Commons. Siehe z. B. WP: Schweinfurt Hauptbahnhof, ohne beim Verfasser des schweinfurtfuehrers um Erlanbnis zufragen, obwhl dort zu Immpressum und Datenschutz steht: Urheberrecht. Texte und Fotos sind fast ausnahmslos urheberrechtlich geschützt. Fotos und Texte von dieser Website dürfen generell nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Betreiber dieser Seite weiter verwendet werden! Da ich davon ausging, dass die über 70 Jahre alten Fotos generell gemeinfrei sind. Ist das OK?

FRAGE 2

Bei all diesen Fotos (Artikel Hbf) ist der Urheber unbekannt. Hierzu sagt das Urheberrecht: 70 bzw. bei einfachen Fotos 50 Jahre nach Erstellung des Fotos bzw. der Erstveröffentlichung erlischt das Urheberrecht. Ich weiß nur, dass alle diese Fotos vor mindestens 70 Jahren gemacht wurden, aber zur Erstveröffentlichung steht nirgends im schweinfurtfuehrer ein Hinweis. Wurde es sofort veröffentlicht, z. B. in der Lokalzeitung, was vermutlich auch der Verfasser des schweinfurtfuehrers bei den hunderten historischen Fotos, die er von unzähligen Leuten und Quellen bekam, meist nicht wissen kann. Was ist in diesem Fall?

FRAGE 3

In seltenen Fällen (nicht bei Fotos zu Hbf) sind private Sammlungen angegeben, z. B. Foto von Max Mustermann. Was ist in diesem Fall?

FRAGE 4

Wenn es ein Privates Foto von einem unbekannten Urheber ist, z. B. aus den 1930er Jahren, das über Verwandte oder Bekannte in den Besitz von Max Mustermann kam, das somit höchstwahrscheinlich im schweinfurtfuehrer erstmals veröffentlicht wurde, z. B. 2020, ist es dann erst ab 2091 gemeinfrei?

FRAGE 5

Zu Persönlichkeitsrechten: Im Artikel Hbf im Abschnitt 1930er Jahre ist ein Gruppenfoto, auf dem die Personen klar zu erkennen sind. Gibt es hier bei über 70 Jahre alten Fotos Einschränkungen wegen Persönlichkeitsrechten? Foxy5 (talk) 16:10, 7 February 2024 (UTC)Reply[reply]

M2k~dewiki (talk) 16:25, 7 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Lieber @Foxy5: Hier die Antworten in Kurzform:
  1. Du hast zwar Recht, dass uns die AGB dieser Website nur am Rande interessieren, aber die von dir zitierte Regel ist leider falsch (siehe dazu gleich).
  2. Das hast du (teilweise) falsch verstanden. Das Urheberrecht an Fotos erlischt in aller Regel nicht "70 Jahre nach der Veröffentlichung", sondern 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
  3. Wer der Eigentümer des physischen Fotos ist, ist für die urheberrechtliche Situation schnurzpiepsegal. Für die redaktionelle Bewertung der Bilders ist eine entsprechende Angabe aber natürlich hilfreich.
  4. Wir akzeptieren Fotos unbekannter Urheber erst, wenn es älter als 100 Jahre ist (siehe Grafik).
  5. Nein.
Bitte stelle auf alle Fotos, die den oben genannten Regeln nicht entsprechend, selbst einen Löschantrag. Melde dich bei weiteren Fragen gern hier. Danke und Gruß, Gnom (talk) 16:48, 7 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Kleine Ergänzung: Die gezeigte Grafik bezieht sich auf die Richtlinien der deutschsprachigen Wikipedia, nicht von Commons. Dass Fotos unbekannter Urheber, die älter als 100 Jahre sind, akzeptiert werden, gilt grundsätzlich nur für die deutschsprachige Wikipedia - hier haben wir {{PD-old-assumed}}, das voraussetzt, dass das Werk (Foto) vor über 120 Jahren geschaffen wurde. Allerdings noch diverse (z.T. umstrittene) andere Vorlagen und Spezialfälle, in denen wir auch jüngere Fotos akzeptieren, aber das würde hier zu weit führen... (@Gnom: Ich wollte etwa schon länger mal die meiner Meinung nach etwas konfuse "Regelung" COM:L#Old orphan works hinterfragen, die ziemlich unilateral nach dieser m.E. nicht so eindeutig verlaufenen Diskussion von dem, der sie vorgeschlagen hatte, eingeführt wurde, und eigentlich quer in der Landschaft unserer Richtlinien steht... aber muss mich mal dazu aufraffen). Gestumblindi (talk) 20:21, 7 February 2024 (UTC)Reply[reply]
@Gestumblindi: Die habe ich schon im August 2023 wieder zu kippen versucht (Commons:Village_pump/Copyright/Archive/2023/08#Old orphan works), aber mangels ausreichender Beteiligung und Unterstützung wurde da nichts draus. --Rosenzweig τ 12:49, 8 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Löschantrag einreichen[edit]

Hallo liebe Community!

Da ja Wahlplakate eher nicht unter die Panoramafreiheit fallen, wollte ich Bilder der Kategorie Category:Election posters for the Saxony state election 2019 einem Löschantrag unterziehen, um das abzuwickeln. Da ich nicht genau weiß, wie man das elegant (Löschantrag mit all den Bildern in der Kategorie) lösen kann, wollte ich fragen, ob dies jemand übernehmen kann.

Danke und Grüße --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 18:34, 7 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Das geht mit Hilfe von Help:VisualFileChange.js. Ich würde aber gar nicht sagen, dass alles gelöscht werden muss, etwa die Hälfte kann als Beiwerk gelten oder hat keine Schöpfungshöhe. GPSLeo (talk) 19:30, 7 February 2024 (UTC)Reply[reply]
"Da ja Wahlplakate eher nicht unter die Panoramafreiheit fallen" ist höchst umstritten. Stepro (talk) 19:45, 7 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Dauerhaft angebracht sind sie ja eher nicht. Gibt es passende Urteile, was dauerhaft ist und was nicht? Fotos von Wahlplakaten wurden in der Rechtsprechung schon als Lichtbildwerk eingeordnet, nicht als einfaches Lichtbild. Schwierig. --Smial (talk) 00:20, 9 February 2024 (UTC)Reply[reply]
  • Mit Urteil I ZR 242/15 hat der BGH 2017 entschieden, dass Fotos der "East Side Gallery" unter die Panoramafreiheit fallen, auch wenn die Gemälde als Kunstwerk einzustufen sind, obwohl sie bekanntlich immer wieder übermalt werden.
  • In der Begründung zum AIDA-Kussmund-Urteil heißt es: "Ein Werk befindet sich bleibend an solchen Orten, wenn es aus Sicht der Allgemeinheit dazu bestimmt ist, für längere Dauer dort zu sein." Wahlplakate sind in der Regel dazu bestimmt, "für längere Dauer dort zu sein".
Urteile speziell zur Panoramafreiheit von Wahlplakaten sind mir leider nicht bekannt. Stepro (talk) 01:14, 9 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Wahlplakate sind für die Dauer eines Wahlkampfes da. Die beträgt hierzulande vielleicht ein paar Monate. Wer hierbei von "Dauerhaftigkeit" ausgeht, sollte sich im Fall einer Abmahnung wegen URV nicht wundern. MfG --A.Savin 02:32, 9 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Dauerhaft bedeutet auf Lebenszeit, Sand- und Eisskulpturen leben normalerweise nur sehr kurz. Die Lebenszeit eines Wahlkampfplakats ist ebenso begrenzt. Die Lebenszeit endet nach der Wahl. Es fehlt allerdings eine entsprechende Rechtssprechung. --Ralf Roletschek 10:21, 9 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Im Gegensatz zu einer Sand- oder Eisskulptur sind von einem Wahlplakat allerdings auch nach dem Wahlkampf wahrscheinlich noch Exemplare (im Archiv der jeweiligen Partei) oder zumindest Entwürfe, Druckvorlagen vorhanden... Das Plakat existiert als Werk dann immer noch, es ist bloss nicht mehr im öffentlichen Raum zu sehen. Gestumblindi (talk) 20:11, 9 February 2024 (UTC)Reply[reply]

PD-Switzerland-photo-non-individual-50-years bei vorhandener CC-Lizenz (besonders: ETH-Bildarchiv)[edit]

Hallo zusammen, unter Commons:Village_pump/Copyright#Template:PD-Switzerland-photo-non-individual-50-years hat Rosenzweig kürzlich eine Diskussion über die Vorlage {{PD-Switzerland-photo-non-individual-50-years}} angestossen. Ich wollte die Sache schon länger ansprechen: Plutowiki, du hast in einigen Fällen - z.B. File:ETH Bib Ans 05035-191 C-3603.jpg, ein Foto von 1956 - eine vorhandene CC-BY-SA-Lizenz des ETH-Bildarchivs durch PD-Switzerland-photo-non-individual-50-years ersetzt, im Falle von File:Koolhoven F.K.50 HB-AMI der Alpar in Dübendorf LBS SR01-01657.tif gab es schon fast einen Editwar mit Anidaat darum. Ich denke, ich kann deinen Gedankengang hinter solchen Änderungen nachvollziehen, Plutowiki: Die Fotos sind älter als 50 Jahre und du gehst davon aus, dass sie "keinen individuellen Charakter" haben, wodurch sie nach Art. 29 Abs. 2 Bst. abis URG gemeinfrei sein sollten - d.h. gar keine Lizenz mehr benötigen.

Nun ist es aber so, dass im Einzelfall schwierig abzuschätzen sein dürfte, ob ein Foto wirklich keinen "individuellen Charakter" hat. Wie schwierig das ist, hat man daran gesehen, dass die Fälle "Marley" und "Meili" bis zum Bundesgericht gingen - mit unterschiedlichen und durchaus umstrittenen Resultaten, die auch mit ein Anlass für die Gesetzesänderung 2019/2020 waren, die dazu geführt hat, dass dieser Schutz von 50 Jahren für Fotos ohne individuellen Charakter eingeführt wurde. Bei letzterem Beispiel hatte Anidaat in der Versionsgeschichte argumentiert: "Ich bin nicht einverstanden; solche Bilder wurden häufig inszeniert und gestellt, das sind keine Zufallsbilder ohne Schöpfungshöhe". Das kann man sicher so sehen - darüber kann man streiten. Niemand kann in solchen Fällen mit letzter Gewissheit sagen "das hat garantiert keine Schöpfungshöhe!" - allerdings auch nicht "das hat garantiert Schöpfungshöhe!". Massstab für "individuellen Charakter" sind in der Schweiz auch nach der Gesetzesänderung wohl immer noch die Bundesgerichts-Entscheide "Marley" und "Meili" (neu halt nur von Interesse für Fotos, die älter als 50 Jahre sind, Jüngeres ist sowieso geschützt, auch wenn es à la Meili keinen individuellen Charakter hat). Wenn ein individueller Charakter vorliegt, dann hat auch ein Foto, das älter als 50 Jahre ist, den vollen Urheberrechtsschutz von 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers - und dann wäre eine CC-Lizenz sehr wertvoll.

Nur dürfte im Einzelfall oft schwierig sein, zu entscheiden, ob ein Foto nun mehr "Marley" (individueller Charakter!) oder mehr "Meili" (kein individueller Charakter!) ist. Dazu kommt noch das Problem, dass wir uns nicht sicher sind, dass PD-Switzerland-photo-non-individual-50-years in den USA "verhebt" (für Nichtschweizer: etwa "hinhaut" ;-) ), das wird im eingangs erwähnten Thread von Rosenzweig diskutiert. Langer Rede kurzer Sinn: Ich bin der Ansicht, dass wir, wenn wir schon in der erfreulichen Lage sind, dass wir eine CC-BY-SA-Lizenz haben, diese zumindest als "Fallback" berücksichtigen sollten. Ich würde sie nicht ganz verschweigen. Ich sehe zwei Möglichkeiten: Entweder belassen wir es einfach bei ihr. Damit sind wir auf der sicheren Seite. Oder wir bauen beide Bausteine ein: PD-Switzerland-photo-non-individual-50-years und die CC-Lizenz mit einem Hinweis, dass die CC-Lizenz anwendbar ist, falls das Foto nicht als gemeinfrei betrachtet werden sollte (z.B. in den USA). Was haltet ihr davon? Gestumblindi (talk) 19:58, 7 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Falls das eine plausible Lizenz der Art CC-BY oder CC-BY-SA ist (plausibel bspw., weil die Bibliothek/das Archiv/das Museum einen Nachlass oder dergleichen samt den Rechten daran erworben hat), sollte sie auf jeden Fall aufgeführt werden, schon um alle möglichen Probleme bzgl. Urheberrecht in USA oder auch anderswo zu umgehen. Falls es sich um eine unplausible Lizenz handelt (gern auch "CC-0"), so nach dem Moto "wir haben aus irgendwelchen Gründen ein Plakat, eine Postkarte usw. und hauen den Scan mit einer CC-Lizenz raus", sollte man eher schauen, ob die Datei nicht vielleicht gelöscht werden muss. --Rosenzweig τ 12:55, 8 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Das sehe ich natürlich ganz genau so, die Lizenz sollte schon plausibel sein. In den letzten Jahren und Jahrzehnten habe ich da aber bei Bibliotheken und Archiven ein zunehmendes Bewusstsein dafür festgestellt; sowohl Copyfraud (Lizenzen oder gar "alle Rechte vorbehalten" für Scans gemeinfreier Werke) als auch das Gegenteil, unplausible Lizenzen / PD-Erklärungen für wahrscheinlich noch Geschütztes, sind m.E. seltener geworden. Gestumblindi (talk) 18:32, 8 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Bild lässt sich nicht überschreiben[edit]

Ich möchte folgende eigene Bilddatei ändern: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:HSchRgt3.jpg Grund: Mir wurde zuerst eine fehlerhafte Version zur Veröffentlichung gegeben. Die korrekte Version ist ein anderer Dateityp (.png). Fehlermeldung: "File extension ".jpg" does not match the detected MIME type of the file (image/png)." Muss ich jetzt die Löschung des alten Bildes beantragen, oder kann ein Admin die neue Version überschreiben? Nienburger (talk) 08:13, 8 February 2024 (UTC)Reply[reply]

@Nienburger eine jpg lässt sich nicht durch ein png überschreiben. Da musst du bitte neu hochladen und mit Vermerk auf das neue Bild das alte löschen lassen. Raymond (talk) 08:48, 8 February 2024 (UTC)Reply[reply]
Dir wurde ein Bild gegeben, aber du gibst dich als Urheber aus? Magnus (talk) 09:54, 8 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Was muß ich eigentlich machen, damit das Bearbeitenfenster in der deutschen wikipedia wieder richtig funktioniert?[edit]

Ich habe in der deutschen Wikipedia eine farbige syntaxhervorhebung aktiviert und stellte einige Tage oder Wochen später fest daß im Bearbeitungsfentster farbige Flecken und unter dem Bearbeitenfenster der zu bearbeitende Text zu sehen sind, das aber in einer Form, wo man ihn nicht richtig erkennen kann weil die Schaltflächen zum bearbeiten sich damit überschneiden. Jetzt finde ich weder eine Funktion wo ich die Syntaxhervorhebung wieder ausstellen kann, noch bringt ein aussschalten aller möglichen Sonderfunktionen oder ein Umschalten der Benutzeroberfläche irgendetwas Hilfreiches hervor. Deshalb kann ich auch nicht in der deutschen Wikipedia nachfragen, was die Ursache für das Problem ist. --Kersti (talk) 11:32, 8 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Ich kann da bloß raten. Ist das vielleicht de:Wikipedia:Technik/Text/Edit/wikEd? Und hast du schon verschiedene Webbrowser ausprobiert, um zu sehen, ob der Fehler bei allen auftritt oder nur bei einem / manchen? --Rosenzweig τ 19:26, 8 February 2024 (UTC)Reply[reply]

Copyright von amtlichen Verordnungen[edit]

Aktuelle erstelle ich Artikel zu Naturdenkmälern in Bayern (Liste unter de:User:Perchtinger). Dazu werden mir vom Landratsamt die entsprechenden Verordnungen als Kopien übersandt. Im Anhang befinden sich immer Ausschnitte von Flurkarten mit der Lokalisierung der Obekte, punktförmig oder flächig. In der Regel handelt es sich um Auszüge aus Amtsblättern aus Jahren so um 1960 - 1980.

Meine Idee ist es diese Beilagen zu scannen und in Commons hochzuladen um sie in die Artikel einzufügen.

Die Frage ist, unterliegen Amtsblätter einem Copyright? Wenn ja welchem? Oder sind sie gemeinfrei?

Grüße Perchtinger (talk) 18:04, 9 February 2024 (UTC)Reply[reply]